Schnitte und Varianten
Das mögliche Vorhaben im Schnitt gezeichnet, in mehreren Größen oder Anordnungen, damit sichtbar wird, was sich wie auswirkt.
Das Büro plant in Holz – vom ersten Schnitt in der Machbarkeitsstudie bis zur Abnahme auf der Baustelle.
Ein weiteres Geschoss aus Holz auf einem bestehenden Haus.
Geplant wird auf die Tragreserven des Bestands und auf das, was Baurecht und Nachbarschaft zulassen. Es entsteht Wohnraum, ohne dass Boden neu versiegelt wird.
Eine Aufstockung beginnt nicht mit dem Entwurf, sondern mit der Frage, ob das Haus sie trägt. Deshalb steht am Anfang die Machbarkeitsstudie: Sie prüft Tragwerk, Baurecht, Brandschutz, Erschließung und den Bauablauf im bewohnten Haus. Erst wenn feststeht, wie groß und wie schwer das neue Geschoss werden darf, wird es gezeichnet.
Das Geschoss selbst wird in Holz geplant, weil es leicht ist und in der Halle vorgefertigt werden kann. Wände und Decken kommen als Elemente auf die Baustelle; das Dach des Hauses ist nur kurz offen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses ebenso wie für Eigentümergemeinschaften, die dafür einen Beschluss brauchen.
Sie erhalten
Eine Planung für ein Geschoss, das auf Ihren Bestand zugeschnitten ist: vom Schnitt in der Machbarkeitsstudie über den Bauantrag bis zu den Elementplänen, nach denen der Holzbaubetrieb fertigt.
Für Kommunen und Träger, vom Raumprogramm auf dem Grundstück bis zur Montage.
Gruppenräume und Klassenzimmer aus vorgefertigten Holzelementen, mit sichtbarem Holz, wo Brandschutz und Nutzung es erlauben.
Wenn eine Gemeinde oder ein Träger eine Kita oder ein Schulgebäude bauen will, steht am Anfang eine Frage an den Gemeinderat oder den Vorstand: Passt das Raumprogramm auf das Grundstück, und in welcher Größenordnung liegen die Kosten? Das Büro beantwortet sie mit Varianten und Zahlen, die sich in einer Sitzungsvorlage erklären lassen.
Sie erhalten
Eine Planung für Gruppenräume oder Klassenzimmer in Holz, die von der ersten Prüfung auf dem Grundstück bis zur Montage der Elemente reicht – mit den Unterlagen, die Ihre Gremien für jeden Beschluss brauchen.
Eine schriftliche Antwort, ob und in welcher Größe ein Vorhaben möglich ist.
Jedes Vorhaben beginnt hier. Die Studie sagt, was geht und was nicht – bevor Geld in Entwurf und Bauantrag fließt.
Eine Machbarkeitsstudie ist ein Bericht, kein Werbeprospekt. Sie wird für ein bestimmtes Haus oder Grundstück geschrieben und ist die Grundlage für den Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, eines Bauherrn oder eines Gemeinderats. Sie enthält drei Teile:
Das mögliche Vorhaben im Schnitt gezeichnet, in mehreren Größen oder Anordnungen, damit sichtbar wird, was sich wie auswirkt.
Eine Einschätzung zu den drei Punkten, an denen ein Vorhaben scheitern oder kleiner werden kann – mit den Quellen und den Fragen, die noch offen sind.
Eine Einordnung der Kosten je Variante, als Grundlage für Finanzierung, Beschlussvorlage oder Haushalt.
Sie erhalten
Einen schriftlichen Bericht mit Schnitten, Varianten und einer Einschätzung zu Tragwerk, Baurecht und Brandschutz. Danach entscheiden Sie, ob ein Entwurf beauftragt wird – und für welche Variante.
Das Büro vertritt Sie auf der Baustelle, bis gebaut ist, was geplant und genehmigt wurde.
Wer die Elemente geplant hat, sieht auf der Baustelle, wenn ein Anschluss nicht zum Plan passt.
In der Honorarordnung für Architekten heißt diese Leistung Objektüberwachung. Gemeint ist die Vertretung des Bauherrn gegenüber den ausführenden Firmen: Das Büro ist regelmäßig auf der Baustelle, hält die Beteiligten zusammen und prüft, ob das Gebaute den Plänen und der Genehmigung entspricht.
Sie erhalten
Ein Gebäude, das so gebaut ist, wie es geplant und genehmigt wurde, dazu Abnahmeprotokolle und die Unterlagen darüber, was verbaut wurde.
Sie erfahren, was auf Ihrem Grundstück oder Ihrem Haus möglich ist, bevor Sie einen Entwurf beauftragen.
Das gilt für die Aufstockung ebenso wie für ein neues Wohnhaus, eine Kita oder ein Schulgebäude in Holz. Schicken Sie uns die Adresse und, was Sie an Plänen haben; wir sagen Ihnen, was die Studie klären müsste.