Kiefer Holzbau Architektur

Von der Machbarkeits­studie bis zur Bauleitung

Fünf Phasen. Nach jeder halten Sie ein Ergebnis in der Hand und entscheiden, ob es weitergeht.

Die fünf Phasen

Die Maßkette zeigt die Reihenfolge; unter 1100 px steht sie senkrecht.

Keine Phase setzt voraus, dass Sie die nächste schon beauftragt haben. Jede endet mit einem Ergebnis, das auch für sich allein brauchbar ist.

Die Reihenfolge folgt dem, was ein Holzbau braucht: Erst wird geprüft, ob das Vorhaben geht. Dann wird es entworfen und genehmigt. Danach werden die Elemente so genau geplant, dass der Holzbaubetrieb sie in der Halle fertigen kann – und erst dann wird auf der Baustelle montiert.

  1. Machbarkeits­studie

    Das Büro besichtigt den Bestand oder das Grundstück, sichtet Pläne, Statik und Bauakte und prüft Varianten im Schnitt. Tragwerk, Baurecht, Brandschutz und Erschließung werden so weit geklärt, dass eine Entscheidung möglich ist.

    Sie erhalten einen schriftlichen Bericht, der sagt, was geht und was nicht.

  2. Entwurf

    Aus der gewählten Variante entstehen Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Sie werden mit Tragwerk und Brandschutz abgestimmt; dazu kommt eine Kostenschätzung.

    Sie erhalten einen Entwurf, über den sich in Versammlung, Gremium oder Familie entscheiden lässt.

  3. Genehmigung

    Das Büro stellt den Bauantrag mit Plänen, Baubeschreibung und den nötigen Nachweisen zusammen. In München prüft ihn die Lokalbaukommission.

    Sie erhalten einen vollständig eingereichten Bauantrag.

  4. Werkplanung

    Details und Elementpläne legen fest, wie der Holzbaubetrieb Wände und Decken in der Halle fertigt, mit Öffnungen, Leitungswegen und Anschlüssen an den Bestand. Danach werden die Leistungen ausgeschrieben und die Angebote verglichen.

    Sie erhalten Pläne für die Fertigung und Angebote zum Vergleich.

  5. Bauleitung

    Das Büro koordiniert Montage und Ausbau und prüft die Ausführung auf der Baustelle. Die Leistungen werden mit Ihnen abgenommen, Mängel festgehalten und bis zur Beseitigung verfolgt.

    Sie erhalten ein fertiges Gebäude und die Unterlagen darüber, was verbaut wurde.

Was passiert – und was Sie in der Hand halten

Dieselben Phasen als Übersicht zum Ausdrucken für Eigentümerversammlung oder Gemeinderat.

Fünf Phasen mit Ergebnis und Entscheidung
Phase Was passiert Was Sie in der Hand halten Ihre Entscheidung
Machbarkeits­studie Bestand oder Grundstück besichtigen, Unterlagen sichten, Varianten im Schnitt prüfen Bericht mit Schnitten, Varianten und Einschätzung zu Tragwerk, Baurecht und Brandschutz Wird ein Entwurf beauftragt – und für welche Variante?
Entwurf Grundrisse, Schnitte, Ansichten, abgestimmt mit Tragwerk und Brandschutz Entwurfspläne und Kostenschätzung Soll der Bauantrag gestellt werden?
Genehmigung Bauantrag mit Plänen und Nachweisen bei der Lokalbaukommission Eingereichter Bauantrag, danach der Bescheid der Behörde Wird die Werkplanung für die Fertigung beauftragt?
Werkplanung Details und Elementpläne, Ausschreibung, Vergabe Pläne für die Fertigung in der Halle, Angebote im Vergleich Welche Betriebe erhalten den Auftrag?
Bauleitung Montage, Ausbau, Kontrolle der Ausführung, Abnahme, Mängelverfolgung Fertiges Gebäude, Abnahmeprotokolle, Unterlagen über das Verbaute Abnahme der Leistungen

Die Spalte „Ihre Entscheidung“ ist der Punkt, an dem Sie weitergehen, eine Variante wählen oder aufhören. Für Eigentümergemeinschaften und Gemeinderäte sind das in der Regel die Tagesordnungspunkte der nächsten Sitzung.

Entscheidungs­punkte

Wann Sie was entscheiden – und was passiert, wenn Sie nach einer Phase aufhören.

Muss ich alle Phasen beauftragen?

Nein. Jede Phase endet mit einem Ergebnis, auf dessen Grundlage Sie entscheiden. Jedes Vorhaben beginnt mit der Machbarkeitsstudie; ob Entwurf, Genehmigung und die weiteren Phasen folgen, entscheiden Sie danach.

Was bleibt, wenn ich nach einer Phase aufhöre?

Das Ergebnis der abgeschlossenen Phase: nach der Studie der Bericht, nach dem Entwurf die Pläne und die Kostenschätzung. Beides lässt sich einer Versammlung oder einem Gremium vorlegen, auch wenn das Vorhaben erst später oder in anderer Form weitergeht.

Wer stellt den Bauantrag?

Das Büro erstellt ihn mit den nötigen Plänen und Nachweisen; unterschrieben wird er von Ihnen als Bauherr. Bei einer Eigentümergemeinschaft ist Bauherr die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung, bei einer Kita oder Schule die Kommune oder der Träger.

Warum eine eigene Werkplanung für Holz?

Weil Wände und Decken in der Halle gefertigt werden – dafür braucht der Holzbaubetrieb genaue Elementpläne. Was auf einer Mauerwerksbaustelle vor Ort angepasst würde, muss im Holzbau vorher gezeichnet sein: jede Öffnung, jeder Leitungsweg, jeder Anschluss an den Bestand.

Der erste Schritt ist ein Gespräch über Ihr Haus.

Rufen Sie an oder schicken Sie Unterlagen per E-Mail.

Pläne, Fotos vom Dachboden, die Adresse – was Sie haben, genügt für den Anfang. Im Gespräch klären wir, was die Machbarkeitsstudie für Ihr Vorhaben leisten muss.

Anschrift
Preysingstraße 40
81667 München
Telefon
089 5550 3141
E-Mail
arch-202609101640@example.test